Zuverlässiger Winterdienst in Berlin

Übertragen Sie diese Verantwortung an einen Profi.

  • Schluss mit der Haftungsangst: Wir übernehmen Ihre Pflichten und sorgen für rechtssichere Gehwege.
  • Kein frühes Aufstehen mehr: Wir sind für Sie im Einsatz, während Sie noch schlafen.
  • Absolute Verlässlichkeit: Pünktlichkeit und Gründlichkeit sind unser oberstes Gebot, wenn das Wetter umschlägt.

Sichern Sie sich jetzt Ihr persönliches Angebot für eine sorgenfreie Wintersaison.

Winterdienst Berlin

Sicherheit für Ihre Immobilie in Berlin

Als Eigentümer, Hausverwaltung oder Gewerbetreibender in Berlin tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück. Der gesetzlich vorgeschriebene Winterdienst ist mehr als nur eine lästige Pflicht – er ist eine essenzielle Maßnahme zur Unfallverhütung und zum Schutz vor hohen Schadensersatzforderungen.
Wir sind der Partner für alle, die diese Verantwortung in professionelle und absolut verlässliche Hände geben möchten, um sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können.

Unsere Leistungen für einen sicheren Winter:

  • Pünktliche Schnee- und Eisbeseitigung: Wir räumen und streuen Gehwege, Einfahrten, Parkplätze und Zugänge nach den Vorgaben der Berliner Stadtreinigung (BSR).
  • 24/7-Wetterüberwachung: Wir handeln proaktiv und sind einsatzbereit, bevor Schnee und Eis zum Problem werden.
  • Bereitstellung von Streugut: Wir verwenden umweltverträgliche Streumittel und kümmern uns um die gesamte Logistik.
  • Lückenlose Einsatzdokumentation: Sie erhalten auf Wunsch detaillierte Nachweise über unsere durchgeführten Arbeiten für Ihre Unterlagen.
  • Faire Saisonpauschale: Sie zahlen einen festen Preis für die gesamte Wintersaison von November bis März und haben volle Kostenkontrolle.

Ihr verlässlicher Partner, wenn es darauf ankommt

Im Winterdienst zählt nur eines: absolute Zuverlässigkeit. Wenn Schnee und Eis die Wege gefährlich machen, gibt es keine zweite Chance für Pünktlichkeit. Dieses Verantwortungsbewusstsein ist das Fundament unserer Arbeit. Wir verstehen uns nicht nur als Dienstleister, sondern als Ihr Sicherheits-Partner für die kalte Jahreszeit in Berlin.

Wir setzen auf Planung, Professionalität und Präzision.
Unser erfahrenes Team ist mit modernen Räumfahrzeugen und professioneller Technik ausgestattet, um auch bei extremen Wetterlagen schnell und effizient handeln zu können. Durch unsere genaue Routenplanung und die ständige Beobachtung der Wetterlage garantieren wir, dass wir unsere vertraglichen Pflichten stets pünktlich und gewissenhaft erfüllen. Bei uns gibt es keine Ausreden, nur sichere Wege.

Entscheiden Sie sich für einen Partner, der Ihre Verantwortung so ernst nimmt wie Sie selbst.

Gehen Sie auf Nummer sicher.

Warten Sie nicht auf den ersten Schneefall. Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihr transparentes und faires Angebot für den kommenden Winter.

Fragen zum Winterdienst in Berlin

FAQ

Laut Berliner Straßenreinigungsgesetz sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer (Anlieger) für die Gehwege vor ihrem Grundstück verantwortlich. Diese Pflicht kann per Mietvertrag auf Mieter oder durch Beauftragung an einen Dienstleister übertragen werden.
Die Räum- und Streupflicht besteht an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Bei Schneefall nach 20 Uhr müssen die Wege am nächsten Morgen bis zur genannten Zeit wieder sicher sein.
Der Winterdienst umfasst die Beräumung von Schnee und die Bekämpfung von Glätte durch Streuen.[3] Gehwege müssen in einer Breite von mindestens einem Meter, in Geschäfts- und Hauptverkehrsstraßen oft 1,5 Meter, freigehalten werden.
Die Kosten sind abhängig von der Größe der zu räumenden Fläche. Oft werden Saisonpauschalen angeboten, die bei kleineren Flächen bei ca. 150–250 € pro Saison beginnen können. Für ein genaues Angebot ist eine Objektbesichtigung erforderlich.
Auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz oder anderen Auftaumitteln grundsätzlich verboten. Stattdessen müssen abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwendet werden, um die Rutschgefahr zu minimieren.
Die Vernachlässigung der Winterdienstpflicht kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Kommt es zu einem Unfall, haftet der Verantwortliche zudem für Personen- und Sachschäden.
Das ist die zweite Antwort auf die Frage 07. - Bitte ändern...
Das ist die zweite Antwort auf die Frage 08. - Bitte ändern...
Das ist die zweite Antwort auf die Frage 09. - Bitte ändern...
Das ist die zweite Antwort auf die Frage 10. - Bitte ändern...
Das ist die zweite Antwort auf die Frage 11. - Bitte ändern...
Das ist die zweite Antwort auf die Frage 12. - Bitte ändern...
Das ist die zweite Antwort auf die Frage 13. - Bitte ändern...
Das ist die zweite Antwort auf die Frage 14. - Bitte ändern...
Das ist die zweite Antwort auf die Frage 15. - Bitte ändern...